Rückerstattung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen – Gesetzesänderung ab 01.01.2021
Ergänzungsleistungen dienen zur Deckung des Existenzminimums. Sie werden ausgerichtet, wenn die Einkünfte von AHV- und IV-Rentnern/-Rentnerinnen zur Deckung der minimalen Lebenskosten nicht ausreichen. Es handelt sich dabei um Sozialversicherungsleistungen, auf…