Ehevertrag

Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei der Auflösung der Ehe (zum Beispiel durch Scheidung oder Tod) aufgeteilt. Verheiratete Paare ohne Ehevertrag leben im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass bei der Auflösung der Ehe das erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt wird. Falls gewünscht, kann man dies durch Errichtung eines Ehevertrages beim Notar ändern.

Vielfach möchten sich Ehegatten für den Todesfall meistbegünstigen. Oder aber es besteht eine Patchwork-Situation und der Ehevertrag kann zusammen mit einem Erbvertrag dazu beitragen, die Wünsche der Ehegatten umzusetzen. 

Es ist beispielsweise möglich, das erwirtschaftete Vermögen nicht zu teilen, sondern durch eine sogenannte Vorschlagszuweisung ganz dem überlebenden Ehegatten zuzuweisen. In den Nachlass fällt dann nur noch das Eigengut, also das, was dem verstorbenen Ehegatten allein gehört hat – und der überlebende Ehegatte hat mit dem ihm nun zustehenden Vermögen finanziell mehr Sicherheit.

Durch Ehevertrag kann auch ein anderer Güterstand vereinbart werden. Bei der Gütertrennung haben die Ehegatten kein gemeinsames Vermögen und jeder behält das, was er selbst erwirtschaftet. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat. Bei der Gütergemeinschaft hingegen gehört praktisch das gesamte Vermögen beiden Ehegatten, auch das voreheliche Vermögen. Heiratet ein Paar spät und besteht bei jedem Ehegatten viel Eigengut, so kann durch die Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte finanziell bessergestellt werden. Zusätzlich gibt es zahlreiche Tricks und Kniffe, wie mit einem Ehevertrag die Wünsche der Ehegatten in die Realität umgesetzt werden können. So kann beispielsweise bei der Gütertrennung ein einzelner Gegenstand wie eine Immobilie ausgenommen werden – oder bei der Gütergemeinschaft können «Unterfälle» wie die allgemeine Gütergemeinschaft, die Errungenschaftsgemeinschaft und die andere Gütergemeinschaft gewählt werden. So ist es möglich, möglichst individuell auf jedes Ehepaar einzugehen.

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  • Gerichtspraktikum beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern, sozialversicherungsrechtliche Abteilung

Aus- und Weiterbildung

  • 2016 Fachanwältin SAV Erbrecht
  • 2008 Fachanwältin SAV Familienrecht
  • 2004 Notariatspatent des Kantons Nidwalden
  • 2003 Notariatspatent des Kantons Luzern
  • 2002 Anwaltspatent des Kantons Luzern
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